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Anfechtung | Zahlungen bei Ausübung von massivem Druck
Leistet ein Mandant gegenüber einer Rechtsanwaltskanzlei Honorarzahlungen nur schleppend und auch nur teilweise und selbst dann auch nur unter Androhung der Aufkündigung des Mandats und ist den Rechtsanwälten im Rahmen ihrer diesbezüglich anwaltlichen Tätigkeit bekannt, dass es weitere Gläubiger gibt und der Mandant auch ihnen gegenüber Zahlungszusagen nicht eingehalten hat, lässt sich daraus ableiten, dass die Rechtsanwälte von der finanziellen Lage des Mandanten und dessen Zahlungseinstellung Kenntnis hatten.
Im Streitfall verlangte der Insolvenzverwalter im Zuge einer Insolvenzanfechtung erfolgreich die Rückzahlung der von einer Rechtsanwaltskanzlei vereinnahmten Honorare. Dabei unterstellte das Gericht zugunsten der Rechtsanwälte, dass sie keine umfassenden Informationen über...