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Online-Nachricht - Mittwoch, 06.08.2025

Gesetzgebung | Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (BMF)

Dekorative
		  GrafikDie Bundesregierung hat am beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll dazu dienen, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgen zu können und einen wirksamen Steuervollzug zu gewährleisten.

Hintergrund: Buchungsbelege sind sehr wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht kommt somit eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu. Vor allem können wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen beziehungsweise Steuervermeidung gewonnen werden.

Hierzu führt das BMF ...

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