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Gesetzgebung | Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (BMF)
Die Bundesregierung hat am
beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken,
Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die
Gesetzesänderung soll dazu dienen, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung
wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgen zu können und einen
wirksamen Steuervollzug zu gewährleisten.
Hintergrund: Buchungsbelege sind sehr wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht kommt somit eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu. Vor allem können wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen beziehungsweise Steuervermeidung gewonnen werden.
Hierzu führt das BMF ...