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BFH Urteil v. - GrS 6/70 BStBl 1971 II S. 274

Gesetze: FGO § 11 Abs. 3, 4

Leitsatz

1. Eine Abweichung von der Entscheidung eines Senats im Sinn des § 11 Abs. 3 FGO liegt auch dann vor, wenn ein in verschiedenen Gesetzen verwendeter gleicher Rechtsbegriff unterschiedlich ausgelegt wird.

2. Ein Pflegekindschaftsverhältnis ist steuerlich in den Fällen nicht anzuerkennen, in denen der "Pflegevater" nicht nur ein Kind, sondern auch die Mutter des Kindes in seinen Haushalt aufnimmt und mit dieser gemeinsam die Obhut und Pflege des Kindes ausübt.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 274
BFHE S. 247 Nr. 101,
AAAAA-98751

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