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BFH Urteil v. - V B 67/69 BStBl 1971 II S. 243

Leitsatz

Eine etwa unrichtige, einem Beteiligten ungünstige Rechtsauffassung des Richters ist im allgemeinen kein Grund für dessen Ablehnung wegen Befangenheit.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 243
BFHE S. 207 Nr. 101,
AAAAA-98738

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