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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 AL 154/21

Die Beteiligten streiten, ob dem Kläger für ein am 01.12.2019 tarifvertraglich fälliges 13. Monatseinkommen Insolvenzgeld zusteht, obwohl er seit dem 19.10.2019 arbeitsunfähig war und im Dezember 2019 Verletztengeld bezog.

Fundstelle(n):
XAAAJ-96888

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