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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 35/25

Gesetze: SGB II § 40; SGB III § 26; SGB III § 328; SGB VI § 43; SGB VI § 53; SGB VI § 58; SGB VI § 116; SGB VI § 241; SGB VI § 252; GG Art. 14

Leitsatz

Leitsatz:

Nur vorläufig bewilligte Leistungen nach dem SGB II begründen keine Anrechnungszeit im Sinne des § 252 Abs. 10 SGB VI, soweit die zunächst ausgesprochene vorläufige Bewilligung auf ein betrügerisches Vorgehen des Leistungsempfängers zurückzuführen war und in der Folgezeit durch eine den Leistungsanspruch versagende endgültige Bewilligung ersetzt worden ist.

Fundstelle(n):
JAAAJ-96884

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