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BMF | Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
Das BMF hat seine Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege in Beförderungsfällen und Fällen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs (§ 6 Abs. 3a UStG) konkretisiert. Kann der Unternehmer den formellen Anforderungen des Ausfuhrnachweises nicht genügen, ist aufgrund des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität die Steuerbefreiung für die Ausfuhrlieferung zu gewähren, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung anhand objektiver Kriterien zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das BMF benennt drei Fallgruppen: Neben den (schon bislang im UStAE angesprochenen) Fällen der Unmöglichkeit des Nachweises durch Belege mit einer Bestätigung der Grenzzollstelle oder der Abgangsstelle sowie bei Ausfuhre...