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Einkommensteuer | Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Einführung des neuen KONSENS-Verfahrens (FinMin)
 Das Finanzministerium
		Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) macht darauf aufmerksam, dass ab dem 
		Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr
		sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden können. Grund
		ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE –
		Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).
Das Finanzministerium
		Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) macht darauf aufmerksam, dass ab dem 
		Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr
		sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden können. Grund
		ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE –
		Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).
Das FinMin führt hierzu u.a. weiter aus:
- Mit dem neuen Verfahren wird die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig maschinell durchgeführt. Dabei wird automatisch eine sogenannte Vordatierungsfrist berücksichtigt – in der Regel beträgt diese drei Kalendertage. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, wird der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsda...