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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 16 K 3035/23

Gesetze: AO § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 155 Abs. 2, AO § 162 Abs. 5, GrEStG § 8 Abs. 2

Feststellung des Grundbesitzwerts nach Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids

Leitsatz

1. § 176 AO ist in den Fällen eines bereits vorhandenen Steuerbescheids (§ 155 Abs. 2 AO in Verbindung mit § 162 Abs. 5 AO) auf den erstmaligen Erlass des Grundlagenbescheids anzuwenden. Die Anwendung folgt aus der gebotenen Zusammenschau der Verfahren um den Grundlagenbescheid und den Folgebescheid.

2. Die Anwendung des § 176 AO führt jedoch nicht dazu, dass kein Grundlagenbescheid erlassen werden dürfte, sondern der Grundlagenbescheid darf lediglich in der Höhe erlassen werden, die sich ergäbe, wenn die frühere, vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Regelung noch gelten würde, sodass im Ergebnis die alte Fassung des Bewertungsgesetzes Anwendung findet.

Fundstelle(n):
DAAAJ-96766

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