Feststellung des Grundbesitzwerts nach Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids
Leitsatz
1. § 176 AO ist in den Fällen eines bereits vorhandenen Steuerbescheids (§ 155 Abs. 2 AO in Verbindung mit § 162 Abs. 5 AO)
auf den erstmaligen Erlass des Grundlagenbescheids anzuwenden. Die Anwendung folgt aus der gebotenen Zusammenschau der Verfahren
um den Grundlagenbescheid und den Folgebescheid.
2. Die Anwendung des § 176 AO führt jedoch nicht dazu, dass kein Grundlagenbescheid erlassen werden dürfte, sondern der Grundlagenbescheid
darf lediglich in der Höhe erlassen werden, die sich ergäbe, wenn die frühere, vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte
Regelung noch gelten würde, sodass im Ergebnis die alte Fassung des Bewertungsgesetzes Anwendung findet.
Fundstelle(n): DAAAJ-96766
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