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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 3114/23

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 2, EStG § 9 Abs. 1 S. 3, EStG § 9 Abs. 4

Werbungskostenabzug für nur am Wochenanfang und am Wochenende von einem Berufskraftfahrer zum Betriebssitz des Arbeitgebers durchgeführte Fahrten nach Reisekostengrundsätzen

Leitsatz

Hält sich ein Berufskraftfahrer nur am Wochenanfang bzw. am Wochenende für insgesamt ca. vier Stunden die Woche am Betriebssitz des Arbeitgebers auf und muss er nach seinem Arbeitsvertrag seine Tätigkeit als Kraftfahrer für den Arbeitgeber in ganz Deutschland auf einem ihm persönlich vom Arbeitgeber zugeordneten Fahrzeug leisten, so stellt der Betriebssitz des Arbeitgebers keine erste Tätigkeitsstätte für den Berufskraftfahrer dar. Der Betriebssitz des Arbeitgebers stellt für den Berufskraftfahrer auch keinen „Sammelpunkt” gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG dar, wenn dieser den Betriebssitz des Arbeitgebers nicht typischerweise arbeitstäglich aufsuchen muss.

Fundstelle(n):
JAAAJ-96764

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