Vertretung einer in Liquidation befindlichen Personengesellschaft
kein Verlust der zuvor erlangten Liquidatorenstellung aufgrund des Inkrafttretens von § 178 HGB in der Fassung des des MoPeG
Leitsatz
1. Erhebt einer von mehreren Liquidatoren einer in Liquidation befindlichen Personengesellschaft Klage, ist diese nur zulässig,
wenn er die Vollmacht durch die Mitliquidatoren nachweist.
2. Kommanditisten, die auf Grundlage von § 146 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB in der vor dem geltenden Fassung zu geborenen
Liquidatoren wurden, haben diese Stellung nicht auf Grundlage von § 178 HGB neue Fassung mit dem wieder verloren.
Für die Geltung von § 178 HGB neue Fassung ist auf den Zeitpunkt des Liquidationsbeginns abzustellen.
Fundstelle(n): ZAAAJ-96763
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