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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 16 K 16076/23

Gesetze: DSGVO Art. 15, BGB § 260 Abs. 2, FGO § 40 Abs. 2

Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Geltendmachung von Schadensersatz wegen Falschauskunft

Beschwer

Versicherung an Eides statt

Leitsatz

1. Die Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO muss als Sachurteilsvoraussetzung schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegeben sein und kann nicht durch eine nachträgliche Korrektur des Begehrens während der Instanz bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung geschaffen werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Falschauskunft nach Art. 15 DSGVO muss daher gegenüber dem Anspruchsgegner zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden, bevor eine Klage zulässig erhoben werden kann.

2. Ein Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides statt, dass die vom Verantwortlichen erteilte Auskunft zutreffend, richtig und vollständig ist, besteht weder nach der DSGVO noch – mangels planwidriger Regelungslücke – in analoger Anwendung von § 260 Abs. 2 BGB.

Fundstelle(n):
VAAAJ-96760

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