Anfechtung eines Kauf- und Abtretungsvertrags über den Erwerb von
GmbH-Anteilen
Leitsatz
Die Anfechtung eines Kauf- und Abtretungsvertrags über den Erwerb von GmbH-Anteilen ist gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO für die
Besteuerung unerheblich, solange die Parteien aus der Unwirksamkeit nicht endgültig die zivilrechtlichen Folgerungen gezogen
haben und die erbrachten Leistungen insgesamt rückgängig gemacht worden sind.
Die Rückübertragung der Anteile an den Verkäufer vor der vollständigen Rückgängigmachung des wirtschaftlichen Ergebnisses
des nichtigen Anteilskaufvertrags stellt ein erneutes Veräußerungsgeschäft dar, aufgrund dessen ein – ggf. nach § 8b Abs.
2 Satz 1 KStG steuerfreier - bilanzieller Ertrag i.H.d. Kaufpreisforderung zu erfassen ist.
Der nachträgliche Ausfall dieser Forderung wirkt als rückwirkendes Ereignis auf den Umfang der Steuerfreistellung im Veranlagungszeitraum
der Veräußerung zurück, so dass im Jahr des Forderungsausfalls kein steuerlich abzugsfähiger Aufwand entsteht.
Fundstelle(n): UAAAJ-96756
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