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BFH Urteil v. - VI R 44/69 BStBl 1971 II S. 186

Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 19 BHG vom (BGBl I 1964, 675; BStBl I 1964, 510) umfaßt nur körperliche Sachen, nicht auch immaterielle Wirtschaftsgüter.

2. Durch die Herstellung eines Spielfilms wird beim Filmhersteller ein immaterielles Wirtschaftsgut geschaffen, für das Investitionszulage nicht gewährt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 186
BFHE S. 555 Nr. 100,
OAAAA-98716

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