BPatG Urteil v. - 6 Ni 26/23 (EP) verb. mit 6 Ni 1/24 (EP)
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 961 399 (im Folgenden: Streitpatent). Das am 1. Dezember 2006 angemeldete Streitpatent, dessen Erteilung am 14. April 2021 veröffentlicht worden ist, trägt die Bezeichnung „Instrument for inserting intraocular lens“ (Instrument zum Einführen einer Intraokularlinse) und nimmt die Priorität der japanischen Anmeldung JP 2005354968 vom 8.Dezember 2005 in Anspruch. Beim Deutschen Patent- und Markenamt wird das Streitpatent unter dem Aktenzeichen 60 2006 060 019 geführt.