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RL 2003/49/EG Artikel 8

Artikel 8 Überprüfung

Die Kommission legt dem Rat zum einen Bericht über die Funktionsweise der Richtlinie vor, insbesondere mit Blick auf eine Ausdehnung ihres Geltungsbereichs auf andere Unternehmen oder Betriebe als die in Artikel 3 und dem Anhang genannten.

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NAAAJ-96608