Suchen Barrierefrei
DVLStHV § 6

Dritter Teil: Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine [1]

§ 6 Löschung [2]

Im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine sind zu löschen

  1. Lohnsteuerhilfevereine,

    1. wenn die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist,

    2. wenn der Sitz und die Geschäftsleitung aus dem Bezirk der Aufsichtsbehörde verlegt wird;

  2. Beratungsstellen, wenn die Beratungsstelle geschlossen ist;

  3. Beratungsstellen, wenn deren Sitz in den Bezirk einer anderen Aufsichtsbehörde verlegt wird.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-96584

1Anm. d. Red.: Bisheriger Zweiter Teil jetzt Dritter Teil gem. VO v. (BGBl I S. 1202) mit Wirkung v. .

2Anm. d. Red.: § 6 i. d. F. der VO v. (BGBl I S. 2360) mit Wirkung v. .