DVLStHV § 5a
Dritter Teil: Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine [1]
§ 5a Ablehnung der Eintragung [2]
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-96584