DVLStHV § 12
Vierter Teil: Haftpflichtversicherung [1]
§ 12 Ausschlüsse [2]
Von der Versicherung kann die Haftung ausgeschlossen werden für
Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung und
Ersatzansprüche wegen Schäden, die durch fehlerhafte Kassenführung, durch Verstöße beim Zahlungsakt oder durch Veruntreuung durch das Personal des Versicherungsnehmers entstehen.
Fundstelle(n):
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LAAAJ-96584