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BFH Urteil v. - I R 27/69 BStBl 1971 II S. 145

Leitsatz

Als Besteuerungsgrundlage maßgebender Gewebeertrag eines infolge Umstellung des Wirtschaftsjahres weniger als 12 Monate umfassenden Erhebungszeitraums ist der für die Anwendung der Steuermeßzahlen auf einen Jahresbetrag umgerechnete Gewerbeertrag des Wirtschaftsjahres.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 145
BFHE S. 534 Nr. 100,
XAAAA-98700

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