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BFH Urteil v. - I R 145/68 BStBl 1971 II S. 119

Gesetze: AO § 103AO § 104

Leitsatz

1. Die dem Testamentsvollstrecker nach den Vorschriften der § 103 und § 104 AO obliegenden Pflichten und die sich aus der Erfüllung dieser Pflichten ergebenden Rechte bestimmen sich nach Maßgabe seines bürgerlich-rechtlichen Verwaltungsrechts.

2. Die Frage, ob das Recht auf Erstattung überzahlter Steuerbeträge den Erben oder dem Testamentsvollstrecker zustehe, beantwortet sich nach den gleichen Grundsätzen, die den Umfang seiner Rechte und Pflichten bestimmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 119
BFHE S. 346 Nr. 100,
CAAAA-98691

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