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Zur Behandlung von steuerlich transparenten Personengesellschaften im CbC-Reporting
Mit Schreiben vom zur Anwendung des CbC-Reportings bei transparenten Personengesellschaften gem. § 138a AO und zum CbCR-Safe-Harbour nach § 84 MinStG hat das BMF zum Ausweis der Angaben einer steuerlich transparenten Personengesellschaft im länderbezogenen Bericht Stellung bezogen (). Dieses Schreiben ist auf alle Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Im Beitrag wird zunächst erläutert, was unter dem länderbezogenen Bericht nach § 138a AO verstanden wird. Anschließend wird auf die Anwendung des CbC-Reportings bei steuerlich transparenten Personengesellschaften eingegangen. Es werden Anwendungsbeispiele vorgestellt und eine Einordnung i. S. des MinStG vorgenommen.
Kernaussagen
§ 138a AO schafft die Rechtsgrundlage für Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten zum automatisierten Austausch länderbezogener Berichte von multinationalen Unternehmensgruppen. Der CbCR soll hierbei Angaben zu den zur Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen und Betriebsstätten sowie zu den maßgeblichen Geschäftsfeldern und -tätigkeiten der Unternehmen enthalten. Grundlegender Zweck der Norm ist die Bekämpfung und Verme...