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BFH Urteil v. - VI R 77/68 BStBl 1971 II S. 104

Leitsatz

Zu den typischen Krankheitskosten, die mit den steuerfreien Pauschbeträgen nach § 26 LStDV abgegolten sind, gehören auch Aufwendungen für eine besondere Diät, die das zu dem steuerfreien Pauschbetrag führende Leiden erfordert.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 104
BFHE S. 397 Nr. 100,
TAAAA-98681

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