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BFH Urteil v. - IV 168/64 BStBl 1971 II S. 103

Leitsatz

Bei Fahrten eines Unternehmers zwischen zwei Niederlassungen seines Betriebes sind Mehraufwendungen für Verpflegung im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 103
BFHE S. 528 Nr. 100,
JAAAA-98680

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