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ZFA Nr. 8 vom Seite 13

Wie wird die PA-Behandlung im BEMA richtig abgerechnet? (Teil II)

Von Katharina Grund

Im letzten Artikel haben wir uns damit beschäftigt, wie eine Parodontitis diagnostiziert und eingestuft und wie die Behandlung durchgeführt wird (vgl. ZFA 07/2025 S. 14). Nach drei bis sechs Monaten steht die die Befundevaluation an, dann beginnt die unterstützende Parodontitistherapie. Auch hier gibt es einige Dinge, auf die bei der Abrechnung geachtet werden muss. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Worauf sollte man bei der Befundevaluation achten?

Drei bis sechs Monate nach der letzten AIT-Behandlung kann die Befundevaluation (BEVa) durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass zwischen der letzten AIT-Sitzung und der BEVa mindestens drei Monate und ein Tag liegen. So können Sie sicher sein, dass die Leistung auch abgerechnet werden kann.

Bei der BEVa werden die Sondierungstiefe sowie Sondierungsblutungen, Zahnlockerungen, Furkationen und ein eventueller Röntgenbefund des Knochenabbaus dokumentiert. Dokumentieren Sie den Befund unbedingt schriftlich in Ihrer Praxissoftware. Meist öffnet das Praxissoftwareprogramm bei der Eingabe der Leistungsposition bereits eine entsprechende Maske zur Eingabe der gemessenen Daten.

Eine Röntgenaufnahme ist nicht zwinge...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten