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Relevanz des Maßregelungsverbots insbesondere in kleinen Betrieben
Berufung von Arbeitnehmern auf das Verbot als Versuch, fehlenden Kündigungsschutz zu kompensieren
Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht deswegen benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Die praktische Anwendung dieses sog. Maßregelungsverbots, das in § 612a BGB seinen positivrechtlichen Niederschlag gefunden hat, erstreckt sich insbesondere auch auf Kündigungen. Es hat in der Praxis vor allem dann Bedeutung, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung findet. Das ist entweder während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses der Fall oder wenn nicht mehr als zehn Arbeitnehmer i. S. des KSchG in einem Betrieb beschäftigt werden. Das Maßregelungsverbot ist daher bei Kündigungen in kleinen Betrieben von besonderer Bedeutung. Ein Blick in die Rechtsprechung verdeutlicht dies.
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I. Maßregelungsverbot als Ausdruck des allgemeinen Benachteiligungsverbots
Die Regelung des § 612a BGB ist zwingend, kann also nicht abbedungen werden. Sie gewährleistet einen umfassenden Schutz des Arbeitnehmers.
1. Zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer
Der [i]Umfassender Schutz des ANSchutz des § 612a BGB bezieht sich nicht nur auf die Rechte des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag, sondern auf ...