1. Der I. Senat des BFH schließt sich hinsichtlich der Beurteilung des Charakters der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG den Urteilen des BFH IV 166/63 S vom (BFH 78, 116, BStBl III 1964, 47) und des BVerwG VII C 11.67 vom (BVerwGE 27, 350) an.
2. Der I. Senat des BFH schließt sich dem Urteil des BVerwG VII C 109.67 vom (Kommunale Steuer-Zeitschrift 1968 S. 154) an, daß es für die ununterbrochene Weitererhebung der kraft Gesetzes eingeführten Lohnsummensteuer durch eine Gemeinde nach Fortfall der gesetzlichen Verpflichtung der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG nicht bedarf.
Fundstelle(n): BStBl 1971 II Seite 60 BFHE S. 404 Nr. 100, BAAAA-98661
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