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FG Düsseldorf 24.05.2024 3 K 2044/18 L, Kommentierte Nachricht

Bilanzierung | Einbau eines Notentwässerungssystems in einem Betriebsgebäude

Der Einbau eines zusätzlichen Notentwässerungssystems auf dem Dach eines Betriebsgebäudes, das aufgrund geänderter DIN-Vorschriften eingebaut werden musste und das die bisherige Dachentwässerungsanlage ergänzt, führt zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben.

[i]Einbau stellte nur eine Modernisierung darNach dem FG Düsseldorf handelt es sich nicht um Herstellungskosten, weil der Einbau eine Modernisierung darstellt, aber weder zu einer Substanzvermehrung noch zu einer Wesensveränderung führt. Sowohl die bisherige Dachentwässerungsanlage als auch das neue Notentwässerungssystem erfüllen die gleiche Funktion, da beide Anlagen gewährleisten, dass sich auf dem Dach kein Regenrückstau bildet, der die Standfestigkeit des Gebäudes gefährdet. Beide Anlagen bilden damit eine Einheit, die das Wesen des Gebäudes nicht ändern.

[i]Dach eines Logistikzentrums musste mit zusätzlichem Notentwässerungssystem ausgestattet werdenZum...