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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung bei Weitervermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht
Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird nicht gewährt, wenn die Vermietungsgesellschaft auch fremden Grundbesitz verwaltet, indem sie ihn anmietet und weitervermietet. Dies gilt auch dann, wenn die Weitervermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
[i]Klägerin vermietete eigenes und fremdes GrundvermögenDie Klägerin war eine GmbH, die zum einen eigenes Grundvermögen vermietete und zum anderen ein Grundstück von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer B anmietete und an eine andere GmbH weitervermietete. Die an B gezahlte Miete für dieses Grundstück betrug 13.000 €, die erhaltene Miete belief sich auf 14.000 €. Die Klägerin machte geltend, dass wegen zu berücksichtigenden Gemeinkosten ein Verlust aus der Weitervermietung entstanden sei, sodass die Verwaltung fremden Grundbesitzes gewerbesteuerlich unschädlich sei.
[i]Verwaltung fremden Grundbesitzes ist kürzungsschädlichDies sah das FG Mü...