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Gesetzgebung | Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BMF)
Das BMF hat den Entwurf einer
„Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
(KassenSichV) (Stand: ) veröffentlicht. Durch die vorgeschlagenen
Änderungen wird die Anwendung der technischen Vorgaben der KassenSichV für die
Wirtschaft vereinfacht und Rechtssicherheit durch Klarstellungen
gegeben.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Zum Beispiel wird die Aufnahme der Daten nach § 6 KassenSichV in eine E-Rechnung ermöglicht. Ein gesonderter Beleg nach § 146a Absatz 2 AO ist somit nicht erforderlich.
Ferner werden App-basierte Systeme in den Anwendungsbereich klarstellend aufgenommen.
Zum anderen soll die Verordnung auch zur (weiteren) Bekämpfung der Steuerhinterziehung dienen. So soll die Anwendungsregelung für Wegstreckenzähler ausgeweitet werden. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der KassenSichV auf Wegstrec...