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Vereinfachungen bei der (Umwelt-)Taxonomie mit Blick auf Nicht-Finanzunternehmen
Europäische Kommission veröffentlicht Rechtsakte zur Vereinfachung der Berichterstattung
Die Europäischen Kommission hat im Rahmen der Omnibus-Initiative vom auch weitgehende Änderungen der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sowie der zugehörigen delegierten Rechtsakte sowohl für Nicht-Finanz- als auch für Finanzunternehmen vorgeschlagen, welche darauf abzielen, Bürokratielasten zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Diese Vorschläge und die diesbezüglichen Rückmeldungen aufgreifend hat die Europäischen Kommission am eine neue delegierte Verordnung (C(2025) 4568 final) mit Blick auf die Taxonomie-Berichterstattung erlassen, welche Änderungen an verschiedenen diesbezüglichen delegierten Verordnungen vornimmt. Inhaltlich werden hierdurch insbesondere Wesentlichkeiten eingeführt, die zu meldenden Datenpunkte reduziert und Vereinfachungen beim DNSH-Kriterium vorgenommen. Im Folgenden sollen die Änderungen in den Kontext der Taxonomie-Berichterstattung eingeordnet sowie anschließend kommentierend dargestellt und gewürdigt werden.
Reinke/Müller, Aktuelle Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten durch die EU-Omnibus-Pakete, StuB 7/2025 S. 245, NWB UAAAJ-88617
Wie ist die am erlassene neue delegierte Verordnung (C(2025) 4568 final) in den Kontext der Taxonomie-Berichterstattung einzuordnen?
Welche konkreten Änderungen ergeben sich daraus für die Taxonomie-Berichterstattung?
Wird das Ziel, Bürokratie abzubauen und Bürokratielasten zu reduzieren bzw. zu vermeiden, erreicht?
I. Einleitung
[i]Zwirner/Boeker, Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Omnibus-Initiative der EU, NaRp 4/2025 S. 99, NWB HAAAJ-87577 Die Europäische Kommission hat auf Druck des Rats der Europäischen Union und unter dem Schlagwort des Bürokratieabbaus am weitreichende Vorschläge zur Reduzierung von Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und Sorgfaltsplichten unterbreitet und in den Regulierungsprozess gegeben. Das erste Omnibus-Paket umfasst
zum einen den inhaltlichen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in den Liefer- und Wertschöpfungsketten (COM(2025) 81 final) und
zum anderen einen davon formal getrennten zeitlichen Vorschlag zur Verschiebung der Anwendung der CSRD für ab dem Geschäftsjahr 2025 („2. Welle“) bzw. 2026 („3. Welle“) berichtspflichtige Unternehmen um jeweils zwei Jahre sowie einen zeitlichen Vorschlag zur Verschiebung der Umsetzungsfrist und der ersten Anwendungswelle der CSDDD um ein Jahr auf 2028 (COM(2025) 80 final , auch: sog. „Stop-the-clock“-Vorschlag ).