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BFH Urteil v. - II R 59/67 BStBl 1972 II S. 43

Gesetze: EheG § 72

Leitsatz

1. Eine vor Scheidung der Ehe getroffene Vereinbarung über die Gewährung nachehelichen Unterhalts (§ 72 EheG) begründet kein Rentenstammrecht in dem Sinne, daß eine etwa schenkungsweise Zuwendung ausgeführt wäre (BFH 91, 106).

2. Unterhaltsvereinbarungen, welche aufgrund des § 72 EheG getroffen werden, sind nicht als Versprechen freigebiger Zuwendungen anzusehen, sofern sie nicht nur dazu bestimmt sind, eine aus anderen Gründen gewollte Schenkung zu verschleiern oder zu verdecken (BFH 91, 111).

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 43
BFHE S. 240 Nr. 103,
AAAAA-98657

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