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BFH Urteil v. - I R 94/68 BStBl 1971 II S. 30

Gesetze: AO § 212

Leitsatz

1. Die Gemeinden sind nicht befugt, Anfechtungsklage gegen Streitentscheidungen der FÄ nach § 212c Abs. 2 AO zu erheben.

2. Eine Anfechtungsklage ist unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 30
BFHE S. 295 Nr. 100,
GAAAA-98655

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