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STFAN Nr. 8 vom

Abgeltungsteuer und Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Aktienrente, ETF-Investition oder Tagesgeldkonto: Die Einkünfte aus Kapitalvermögen spielen in politischen Debatten sowie im täglichen Leben eine große Rolle. Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird über die Abgeltung- oder Kapitalertragsteuer vollzogen. Das BMF hat aktuell mit Schreiben vom Stellung genommen; der Beitrag gibt einen Überblick.

Steuerrechtliche Einordnung

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wurde ein einheitlicher gesonderter Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen von 25 % festgelegt (sog. Kapitalertrag- oder Abgeltungsteuer). Zusätzlich zur Abgeltungsteuer werden auf die erzielten Kapitalerträge der Solidaritätszuschlag und – je nach persönlichen Lebensverhältnissen – Kirchensteuer erhoben.

Die Abgeltungsteuer stellt eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar. In der Ausgestaltung ist sie mit der Lohnsteuer vergleichbar. Während beim Lohnsteuerabzug der Arbeitgeber für den Einbehalt und die Abführung der Steuer zuständig ist, wird im Bereich der Kapitalerträge diese Aufgabe durch die Banken wahrgenommen.

Ihren Namen verdankt die Abgeltu...

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