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Online-Nachricht - Mittwoch, 23.07.2025

Berufsrecht | Anwaltliches Inkasso nicht wettbewerbsrechtlich angreifbar (BRAK)

Dekorative
		  GrafikDie BRAK macht auf ein Urteil des BGH aufmerksam, wonach Rechtsanwälte, die im Rahmen eines Inkassomandats einen Verbraucher anschreiben, grundsätzlich keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG vornehmen. Auch irreführende Angaben begründen – vorbehaltlich einer bewussten Täuschung – keinen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Etwas anderes würde die anwaltliche Berufsausübung in verfassungswidriger Weise beschränken. Auch sind Anwälte nicht verpflichtet, die von Mandanten mitgeteilten Tatsachen eigenständig auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen ().

Sachverhalt: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nahm eine Rechtsanwaltskanzlei auf Unterlassung in Anspruch. Diese hatte im Auftrag einer GmbH ein Inkassosch...

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