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Berufsrecht | Anwaltliches Inkasso nicht wettbewerbsrechtlich angreifbar (BRAK)
Die BRAK macht auf ein Urteil des
BGH aufmerksam, wonach Rechtsanwälte, die im Rahmen eines Inkassomandats einen
Verbraucher anschreiben, grundsätzlich keine geschäftliche Handlung im Sinne
des
§ 2 Abs.
1 Nr. 2 UWG vornehmen. Auch irreführende Angaben begründen
– vorbehaltlich einer bewussten Täuschung – keinen
Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Etwas anderes würde die
anwaltliche Berufsausübung in verfassungswidriger Weise beschränken. Auch sind
Anwälte nicht verpflichtet, die von Mandanten mitgeteilten Tatsachen
eigenständig auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen ().
Sachverhalt: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nahm eine Rechtsanwaltskanzlei auf Unterlassung in Anspruch. Diese hatte im Auftrag einer GmbH ein Inkassosch...