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Kommentierte Rechtsprechung
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig eine ausführlich kommentierte Entscheidung, die für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Zum Verjährungsbeginn bei erneuter Vollstreckungshandlung
Entscheidung
Amtlicher Leitsatz
Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist.
Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung hat der Gläubiger in analoger Anwendung des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB die Möglichkeit, durch weitere Maßnahmen zur Rechtsverfolgung den Verjährungseintritt zu verhindern.
Sachverhalt
Der Antragsteller dieses Verfahrens ist Vater von zwei Kindern. Für diese erbringt das Jobcenter (Antragsgegner) im Zeitraum Januar 2008 bis August 2016 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.
Mit rechtskräftigem Versäumnisurteil vom wird der Vater verpflichtet, Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht an das Job...