Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anfechtung | Zahlungen an SV-Träger unter Druck bevorstehender Zwangsvollstreckung
Eine Zahlung des Schuldners an einen Sozialversicherungsträger in dem Zeitraum von drei Monaten vor Insolvenzantragstellung erfolgt nach seiner objektivierten Sicht unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung und ist damit inkongruent, wenn der Gläubiger zuvor eine Frist zur Zahlung des fälligen Beitrags gesetzt und für den Fall nicht fristgemäßer Zahlung die ohne Weiteres mögliche Zwangsvollstreckung angekündigt hat, auch wenn die Zahlungsaufforderung insgesamt in einem „freundlichen“ Tonfall abgefasst ist.
Der BGH hat die Inkongruenz der Zahlungen bejaht. Das Schreiben des Sozialversicherungsträgers mit der Fristsetzung und dem damit verbundenen Hinweis auf die Zwangsvollstreckung sei nicht nur ein bloß unverbindlicher Hinweis auf theoretisch mögliche Fo...