Suchen Barrierefrei
NWB Nr. 30 vom Seite 2033

Nicht per se unmöglich

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Auf neue Finanzgerichtsurteile zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer eines Gebäudes für Zwecke der Berechnung der AfA macht Ulbrich in seinem NWB Spotlight auf aufmerksam. Erst letztes Jahr hatte der IX. Senat des BFH seine bisherige Rechtsprechung erneut bestätigt, wonach sich der Steuerpflichtige – entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung – jeder Darlegungsmethode bedienen kann, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (s. dazu Carlé, NWB 20/2024 S. 1367, NWB LAAAJ-66886; Trossen, NWB-Nachricht v. , NWB FAAAJ-66687). Mit ihren aktuellen, ebenfalls zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallenen Urteilen aus April dieses Jahres reihen sich das FG Münster und das FG Hamburg nun in diese Rechtsprechung ein.

In der Nachfolgeberatung stellt der Nießbrauch ein beliebtes Instrument dar, ermöglicht dessen Bestellung doch eine gezielte Steuerung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer, während gleichzeitig Erträge und auch Rechte zurückbehalten werden können. Eine erfolgreiche Nachfolgeberatung setzt somit zwingend die Kenntnis der mit der Bestellung verbundenen ertrag-, schenkung- und grunderwerbsteuerlichen Folgen voraus. Auch die laufenden Steuerfolgen des Nießbrauchs, insbesondere die Frage der Einkünftezurechnung, sind zu beachten; ebenso sollten die steuerlichen Konsequenzen bei Beendigung des Nießbrauchs schon in die Überlegungen mit einbezogen werden. Was das im Einzelnen bedeutet, erläutert Dorn auf .

Währungskursverluste aus Gesellschafterdarlehen in Fremdwährung oder aus entsprechenden darlehensähnlichen Verhältnissen unterliegen bis Ende des Veranlagungszeitraums 2021 grundsätzlich dem Abzugsverbot für Gewinnminderungen gem. § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG. Wie die jüngste (BFH-)Rechtsprechung jedoch zeigt, ist in beiden Fällen ein „Escape“ nach § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG a. F. möglich, wenn ein diesbezüglicher Fremdvergleich durch die Darlehensgeberin nachgewiesen wird. Wegen der zahlreichen offenen Altfälle bis Veranlagungszeitraum 2021 ist diese Rechtsprechung für die Praxis höchst relevant. Anlass für Speidel/Böttcher, sich auf mit den Anforderungen an den für einen „Escape“ erforderlichen Fremdvergleich eingehend auseinanderzusetzen. Ihr Fazit: Der nötige erfolgreiche Fremdvergleich kann mit Beweisschwierigkeiten verbunden sein, ist jedoch nicht per se unmöglich.

Ob auch die Übertragung einer Beteiligung an einer Konzerngesellschaft des Arbeitgebers im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 19a EStG begünstig ist, war lange Zeit umstritten. Mit dem JStG 2024 wurde der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung dann auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert. Doch statt Klarheit zu schaffen, wirft die Regelung – darauf weisen Fahsel/Bergan auf hin – neue Fragestellungen auf.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 2033
NAAAJ-95970