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NWB Nr. 30 vom Seite 2089

Nutzungspflicht des beSt betreffende Verfassungsbeschwerde war erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem Beschluss v.  (1 BvR 1718/24, NWB YAAAJ-95628) Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben.

[i]Antrag auf Wiedereinsetzung in die Klagefrist wegen Nichtnutzung des beStIm Ausgangsverfahren wies das FG die im Januar 2023 von einer Steuerberaterin im Namen des Beschwerdeführers erhobene Klage als unzulässig ab, weil diese nicht fristgerecht in der seit dem vorgeschriebenen elektronischen Form eingereicht worden sei. Den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Klagefrist lehnte das Gericht ab. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der , BStBl 2023 II S. 763) zurückgewiesen. Mit seiner Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer erfolgreich gegen diese Entscheidungen gewendet.

[i]FG hat das Verschulden nur unzureichend geprüftSoweit das Finanzgericht ein der Wiedereinsetzung in die Klagefrist entgegenstehendes Verschulden angenommen hat, hat es u. a. unerörtert gelassen, dass zum Jahresbeginn 2023 eine flächendeckende Freischaltung der beSt-Zugänge nicht erfolgt war. Auch hatte die BStBK die bestehende Möglichkeit eines sog. Fast Lane-Verfahrens bis Ende Januar 2023 stets als „freiwillig“ deklariert. Die Zurückweisung der Ni...