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Gewerbesteuer | Gewerbesteuer bei Veräußerung eines Anteils bei doppelstöckiger Personengesellschaft
Die Veräußerung eines Anteils an einer Ober-Personengesellschaft, die an einer Unter-Personengesellschaft beteiligt ist, durch eine nicht natürliche Person ist nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Dieser Gewinn wird allein dem Gewerbeertrag der Ober-Personengesellschaft zugerechnet und nicht anteilig dem Gewerbeertrag der Unter-Personengesellschaft.
[i]Verkauf des Anteils einer Stiftung an einer Ober-Personengesellschaft Im Fall IV 40/22 war die A-KG an mehreren Klinik-KGs beteiligt, die Krankenhäuser betrieben. Gesellschafterin der A-KG war unter anderem die C-Stiftung. Die C-Stiftung veräußerte quasi ihre Beteiligung an der A-KG. Die A-KG wollte diesen Veräußerungsgewinn anteilig den Klinik-KGs als Unter-Personengesellschaften zurechnen, soweit deren stille Reserven realisiert wurden (zum Parallelfall IV R 9/23 siehe Hinweise unten).
[i]Keine Rechtsgrundlage für gewerbesteuerliche Aufteilung des Veräußerungsgewinns Dem widersp...