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BFH Urteil v. - I R 19/69 BStBl 1970 II S. 867

Leitsatz

Vertragliche Leistungen passiver Natur, die in einem Sichzurverfügunghalten bestehen, werden in aller Regel dort erbracht, wo sich der Verpflichtete während der Zeitdauer der vereinbarten Leistungsverpflichtung tatsächlich befindet. Nur dieser Ort ist Ausübungsort im Sinne des Urteils des Senats I R 176/66 vom (BFH 96, 163, BStBl II 1969, 579).

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 867
BFHE S. 194 Nr. 100,
CAAAA-98639

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