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            Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für eine Kapitalgesellschaft bei Erwerb des Grundstücks und erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit während des laufenden Erhebungszeitraums?
Liegt eine nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG begünstigte Tätigkeit vor, wenn eine Kapitalgesellschaft das wirtschaftliche Grundstückseigentum erst nach Beginn des Erhebungszeitraums erlangt, selbst wenn sie zuvor erhebliche Maßnahmen in Bezug auf den Grundbesitz (hier: Beginn eines Umnutzungsverfahrens; Architektenleistungen, Beauftragung eines Maklerbüros und Verhandlungen mit Mietern) ergriffen hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().