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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025

Grundbesitz mit im Bau befindlichen Gebäuden, die erst nach dem Bewertungsstichtag vermietet werden sollen, ist kein Verwaltungsvermögen

Stellen am Bewertungsstichtag nicht vermietete Grundstücke, die sich noch im Zustand der Bebauung befinden, Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG i.d.F. vom dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().