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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025

Grundbesitz mit im Bau befindlichen Gebäuden, die erst nach dem Bewertungsstichtag vermietet werden sollen, ist kein Verwaltungsvermögen – Mustereinspruch

Stellen am Bewertungsstichtag nicht vermietete Grundstücke, die sich noch im Zustand der Bebauung befinden, Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG i.d.F. vom dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().