Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII B 112/68 BStBl 1970 II S. 852

Gesetze: FGO § 141

Leitsatz

1. Eine Gebührenermäßigung nach § 141 Satz 2 FGO kommt dann nicht in Betracht, wenn die Sache vom BFH an das FG zurückverwiesen war, und zwar nicht nach der Zurückverweisung, aber in einem früheren Verfahrensabschnitt mit der Erörterung der Streitsache in mündlicher Verhandlung begonnen worden oder ein Vorbescheid oder eine den Rechtsstreit beendende Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist.

2. Wird gegen ein nach Zurückverweisung ergangenes Urteil des FG Revision eingelegt, bildet das neue Verfahren vor dem BFH mit dem früheren Revisionsverfahren nicht eine Instanz im Sinne des § 31 Abs. 1 GKG.

3. Von der Erhebung einer Beweisgebühr ist nicht deshalb abzusehen, weil sich der Rechtsstreit nach Anordnung der Beweisaufnahme in der Hauptsache erledigt hat.

4. Zur Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 GKG bei der Erhebung von Gerichtskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 852
BFHE S. 76 Nr. 100,
EAAAA-98634

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen