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Berufsrecht | Rückforderung von Vorschüssen trotz Vergütungsfestsetzung möglich (BRAK)
Ein Rechtsschutzversicherer ist
nicht durch einen rechtskräftigen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG
gebunden, wenn der Rechtsanwalt den Antrag auf Festsetzung erst nach Kenntnis
des Forderungsübergangs gestellt hat. Demnach kann die Versicherung auch danach
noch die Rückzahlung eines zu Unrecht geleisteten Vorschusses verlangen (). Hierüber informiert die
BRAK.
Sachverhalt: Ein Rechtsschutzversicherer zahlte einer Anwaltskanzlei einen Vorschuss auf eine erwartete Terminsgebühr. Zu einem Verhandlungstermin kam es jedoch nicht, weil das Berufungsgericht die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückwies. Der Versicherer forderte daraufhin die Rückzahlung der bevorschussten Terminsgebühr. Die Kanzlei beantragte dennoch die gerichtlic...