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NaRp 8/2025 S. 254

Nachhaltigkeitsberichterstattung | Vereinfachung der EU-Taxonomie-Verordnung (Kommission)

Hintergrund

Die Taxonomie-Verordnung ist 2020 in Kraft getreten, ihre Berichtspflichten gelten seit 2022. Durch die Bereitstellung eines gemeinsamen Nachhaltigkeitsbezugspunkts für Finanz- und Nichtfinanzunternehmen soll die Taxonomie Investitionen unterstützen, die im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal zu einem nachhaltigen Wandel der EU-Wirtschaft beitragen.

Folgende Vereinfachungen zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung sind geplant:

  • Finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmen sind von der Beurteilung der Taxonomiefähigkeit und -angleichung für Wirtschaftstätigkeiten befreit, die für ihre Geschäftstätigkeit nicht finanziell wesentlich sind. Bei nichtfinanziellen Unternehmen gelten Tätigkeiten als immateriell, wenn sie weniger als 10 % der Gesamteinnahmen, Investitionsaus...