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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 217/22, 6 K 216/22

Gesetze: HGB § 341e; KStG § 21

Führungsprovisionen als Teil des „selbst abgeschlossenen Geschäfts“ i.S.d. § 21 KStG a.F.

Leitsatz

Führungsprovisionen im Rahmen von mit anderen Pensionskassen betriebenen Versicherungskonsortien sind bei der Ermittlung des abzugsfähigen Höchstbetrags der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattungen gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 KStG a.F. nicht Teil des sogenannten „selbst abgeschlossenen Geschäfts“.

Fundstelle(n):
GAAAJ-95660

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