Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes: Stromerzeugung durch Müllverbrennung – Schwerpunkt der
wirtschaftlichen Tätigkeit – Zuordnung des eingesetzten Personals
bei kontinuierlichem Prozess
Leitsatz
Die Steuerentlastung für die Entnahme von Strom zu eigenbetrieblichen Zwecken kann für eine zugleich der Erzeugung von Strom
und Wärme dienende Müllverbrennungsanlage nicht gewährt werden, da ein solches Unternehmen nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen
Tätigkeit nicht dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist.
Bei der Verbrennung der Abfälle zum Zwecke ihrer Entsorgung und der Nutzung der hierdurch entstehenden thermischen Energie
handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der keine Zuordnung der Mehrzahl der beschäftigten Personen zu einem von
der thermischen Abfallbeseitigung abzugrenzenden Tätigkeitsbereich der Strom- und Wärmeerzeugung erlaubt.
Fundstelle(n): RAAAJ-95652
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei