Offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags –
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters – Rüge der
unzutreffenden Rechtsanwendung – Vertagung nach
Erörterungstermin
Leitsatz
Ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit kann durch Selbstentscheidung des abgelehnten Einzelrichters als offensichtlich
unzulässig zurückgewiesen werden, wenn der Kläger mit dem Vorwurf der unzutreffenden Rechtsanwendung kein in der Person des
Richters liegendes Verhalten rügt und die Entscheidung somit keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters
voraussetzt.
So liegt es, wenn die Ablehnung eines Einzelrichters darauf gestützt wird, dass er in vorausgegangenen Verfahren nach Durchführung
von Erörterungsterminen in seiner Eigenschaft als Berichterstatter die Sachen vertagt habe anstatt den Klagen durch abschließende
Urteile zu entsprechen.
Fundstelle(n): OAAAJ-95640
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